Gesellschaftsrecht in Spanien

 

Im Bereich des Gesellschaftsrechts reicht die Beratung von Rödl Spanien von der Gründung von Unternehmen in allen Rechtsformen über die Unterstützung bei der Strukturierung von Maßnahmen und der Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bis hin zur optimierten Planung und Unternehmensnachfolge.

 

Unser Expertenteam bietet umfassende und fortlaufende Beratung für alle Arten von Handelsgesellschaften, von der Gründung bis zur Liquidation. Darüber hinaus beraten wir bei Eigenkapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen von Konzernen und allen gesellschaftsrechtlichen Fragen der Unternehmensführung und unterstützen bei der Strukturierung von Kapitalbeteiligungsplänen für Mitarbeiter sowie in allen Angelegenheiten, die die Leitungsorgane betreffen, einschließlich der Ausarbeitung der entsprechenden Management-Dienstverträge.


Dazu gehört auch die strategische Planung und Durchführung von Umstrukturierungs- und Reorganisationsprozessen in Unternehmen.


Umfassende  und fortlaufende gesellschaftsrechtliche Beratung

Wir verstehen die gesellschafts- und konzernrechtliche Beratung als integralen Bestandteil eines interdisziplinären Beratungsansatzes. Gerade im Gesellschaftsrecht können optimale Lösungen für die Mandanten nur unter Berücksichtigung bilanzieller, steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte erreicht werden, wofür wir über ein sehr erfahrenes interdisziplinäres Team verfügen.


Unsere langjährige Erfahrung, unsere schnelle Reaktionszeit sowie die Nähe und enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ermöglichen es uns, Sie professionell zu unterstützen und effiziente, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten.

 

Unsere Beratung in diesem Bereich umfasst unter anderem die folgenden Dienstleistungen:

  • Gründung von Gesellschaften und Eröffnung von Zweigniederlassungen
  • Aushandlung und Abfassung von Aktionärsvereinbarungen (erweiterte Mehrheiten, Put- und Call-Optionen, Mitnahmerechte, Anti-Blocking-Klauseln, Trennungsrecht usw.)
  • Änderung der Satzung, einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Transaktionen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts des Nettovermögens (Gesellschaftereinlagen / Gesellschafterdarlehen usw.)
  • Regeln für die Übertragung von Betrieben, Anteilen, Quoten usw.
  • Dividendenpolitik
  • Alle Arten von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltungsbehörde. Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern, Vergütungssysteme, Beschränkung ihrer Befugnisse, Erteilung und Widerruf von Vollmachten usw.
  • Unterstützung oder Tätigkeit als Sekretär des Verwaltungsrats und rechtliche Unterstützung des Verwaltungsrats
  • Beratung mit einem multidisziplinären Ansatz bei der Planung von Alternativen, der Gestaltung und Durchführung von Unternehmensreorganisationen und Unternehmensumstrukturierungen (einschließlich Fusionen, Abspaltungen, Ausgliederungen, Sacheinlagen, Austausch von Wertpapieren, globale Übertragungen von Aktiva und Passiva)
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Nationale und internationale Verlegung des Firmensitzes

Madrid

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Georg Abegg

Rechtsanwalt

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Ramón Marés

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Barcelona

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Christoph Himmelskamp

Attorney-at-law (Spain), Rechtsanwalt

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Mallorca

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Katja Conradt

Attorney-at-Law; (Spain), Rechtsanwältin, Fachanwältin für int. Wirtschaftsrecht

Associate Partner

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