Erneuerbare Energien: die spanische Regierung erlässt überraschend ein Moratorium für die Beantragung neuer Anschlusspunkte

Publicado el 29.6.2020

 

Bereits bestehende Anschlusspunkte müssen neue zeitliche Vorgaben erfüllen. In 2020 wird es noch Versteigerungen in Spanien geben.

 

 

Die spanische Regierung hat am 24.6. das lang erwarte RDL 23/2020 erlassen, in welchem unter anderem den Inhabern von Netzanschluss und Zugangspunkten erweitere Vorgaben zur zeitlichen Entwicklung der Anlagen auferlegt werden. Diese Maßnahmen wurden bereits im 2019 angekündigt und aufgrund des COVID-Alarmzustandes in Spanien erst jetzt erlassen.


Nicht erwartet wurde jedoch ein Moratorium für die Beantragung von neuen Anschlusspunkten, welches mit dem RDL 23/2020 nun erlassen wurde. Das Moratorium soll in Kraft bleiben, bis das in Artikel 33 des Stromgesetzes genannte Gesetz über die Regelungen für die Vergabe von Anschlusspunkten erlassen wurde. Allerdings gibt das RDL 23/2020 dafür den zuständigen Stellen eine Frist von 3 Monaten auf.

Für die bis zum Zeitpunkt des Erlasses des RDL 23/2020 vergebenen Anschluss- und Netzzugangspunkte wurden folgenden neue verpflichtenden „Milestones“ erlassen:

 

MILESTONE​ ​​ ​ZEITPUNKT DER ERTEILUNG DES NETZZUGANGS
​Zwischen dem 28.12.2013 und dem 31.07.2017, beide einschliesslich​Nach dem 31.12.2017 und vor dem 25.06.2020
​1​Eingereichter und angenommener Antrag auf Erteilung der vorläufigen Betriebsgenehmigung (Solicitud presentada  admitida de la autorización administrativa previa)

 

 

 

​3 Monate

 

 

 

​6 Monate

2​Erteilung der Umweltverträglichkeitsbescheinigung (Obtención de la declaración de impacot ambiental (DIA) favorable)

 

​18 Monate

 

​22 Monate

​3​Erteilung der vorläufigen Betriebsgenehmigung (Obtención de la autorizacion administativa previa)

21 Monate

 

​25 Monate

​4​Erteilung der Betriebsgenehmigung für die Errichtung (Obtención de la autorización administrativa de la construcción)

 

​24 Monate

 

​28 Monate

​5​Erteilung der endgültigen Betriebsgenehmigung (Obtención de la autorización administrativa de explotación definitiva)

5 Jahre

5 Jahre

 

Die Inhaber der genannten Genehmigungen müssen nun gegenüber dem Netzbetreiber,  von dem sie den Netzzugang erhalten haben, die Einhaltung der Milestones nachweisen, wobei die Fristen ab dem 25.6.2020 an gerechnet werden. Unterlassen sie den Nachweis, verfällt der Netzzugang automatisch und die geleistete Garantie wird vollstreckt. Einzige Ausnahme stellt die Umweltverträglichkeitsbescheinigung (DIA) dar, bei deren dem Entwickler nicht zurechenbaren Verweigerung keine Vollstreckung der Garantie erfolgt.


Entwickler, die befürchten die genannten Milestones nicht fristgerecht erfüllen zu können, können innerhalb von 3 Monaten auf den Netzanschlusspunkt verzichten und bekommen dann die Garantie zurück.

 

Gesetzesentwurf für kommende Versteigerungen

Gleichzeitig hat das Ministerium für ökologischen Wandel und demografische Herausforderung (früher Energieministerium) einen Gesetzentwurf für kommende Versteigerungen vorgestellt. Das System wird deutlich einfacher sein als das in 2017/2018 verwandte und sich entweder auf die Versteigerung von Kapazitäten oder Strompreisen und Kapazitäten beziehen. Hervorzuheben ist, dass ein Ziel der Versteigerungen die Senkung der Strompreise ist, und dementsprechend die Gewinner der Versteigerungen nicht an höheren Marktpreisen partizipieren, falls diese über den Versteigerungszuschlägen liegt. Gleichfalls sollen bilaterale Verträge über die Strommengen auch nicht möglich sein. Die ersten Versteigerungen sollen noch in 2020 stattfinden.

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Christoph Himmelskamp

Attorney-at-law (Spain), Rechtsanwalt

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