Spanien: Mögliche wesentliche Veränderungen auf dem Energiemarkt

​​​veröffentlicht am 12.3.2025 / Lesedauer ca. 1,5 min.

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Ende 2024 (am 27.12.24) hat die spanische Regierung ein Gesetzesprojekt​​ veröffentlicht, nachdem der Vorrang der Einspeisung in Spanien geändert werden soll. ​



Nach bisheriger Gesetzeslage sind bei gleichen ökonomischen Bedingungen die erneuerbar produzierten Energien in der Einspeisung bevorzugt, es sein denn, es gibt technische Gründe. Das bedeutete bislang, dass PV oder Wind Strom immer eingespeist werden konnte, solange keine technischen curtailme​nts vorlagen.

 

Nun soll diese Reihenfolge angepasst werden und zwar wie folgt:

 

  • Hybridanlagen Solar oder Wind mit Speicher und 4 Stunden Speicherkapazität (ausgeschlossen sind stand-Alone-Speicher)
  • Hybridanlagen mit Speicher, die nicht in der ersten Gruppe enthalten sind
  • Cogereración
  • Speicherpumpanlagen und Stand-Alone
  • Rest der erneuerbar erzeugten Energien

     
    Die Anhörungsphase endete am 24. Januar 2025. Bislang sind keine Informationen vom Ministerium zum weiteren Vorgehen -Änderungen des Entwurfes oder dessen Verabschiedung- veröffentlich worden.

    Die Änderung des Vorrangs der Einspeisung kommt einen Paradigmenwechsel gleich. Bislang galt, dass erneuerbar erzeugte Energien aufgrund der Merit-Order Grenzkosten von nahezu Null immer in den Großhandels Markt (OMIE) verkaufen konnten. Sie partizipierten dort von den höheren Grenzkosten der nicht-erneuerbaren Energien (zB Gas) und konnten sich zumindest sicher sein, dass gewisse Einnahmen fließen.

    Nun soll innerhalb der erneuerbar erzeugten Energien auch eine Reihenfolge des Einspeisevorranges gesetzt werden, wobei die Erzeugungsanlagen mit Speicher denen ohne Speicher vorgehen sollen.

    Das Ziel des Gesetzgebers ist eindeutig: die Stabilität des Stromnetzes soll durch diese Maßnahme gestärkt werden, indem die Markteilnehmer einen Anreiz erhalten, ihre (bestehenden) Anlagen mit Speichern aus, bzw. nachzurüsten. Falls dieser Anreiz gesetzt wird, erfolgt dies dazu noch ohne weitere Kosten für die Endkunden zu generieren, was z.B. bei einem Kapazitätsmarkt der Fall wäre.

    Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf Gesetzt wird und welchen Impact er tatsächlich dann auf den Strommarkt haben wird. 

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Christoph Himmelskamp

Attorney-at-law (Spain), Rechtsanwalt

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